Embryonenschutzgesetz

 

Was ist das Embryonenschutzgesetz?

Das Embryonenschutzgesetz (ESchG) ist ein deutsches Gesetz zum Schutz von Embryonen. Als Embryo gilt nach §8 die bereits befruchtete, entwicklungsfähige Eizelle.

Das “Gesetz zum Schutz von Embryonen” (voller Titel) regelt welche Maßnahmen, im Interesse der Wissenschaft, an Embryonen durchgeführt werden dürfen und welche nicht. Es verbietet Embryonenforschung in menschenwürdeverletzender Weise.

Die folgenden Tatbestände sind durch das Embryonenschutzgesetz verboten und unter Strafe gestellt:

  • die missbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken
  • die Wahl des Geschlechts durch das Geschlechtschromosom
  • die eigenmächtige Befruchtung oder Übertragung oder künstliche Befruchtung nach dem Tode
  • die künstliche Veränderung von Erbinformationen
  • das Klonen von Menschen
  • das Vermengen von Erbinformationen verschiedener Eizellen, die zur Chimären- oder Hybridbildung führt.

Das vollständige Embryonenschutzgesetz kann auf den Seiten des Juristischen Informationssystems für die Bundesrepublik Deutschland abgerufen werden: ESchG