Leihmutterschaft
Was ist Leihmutterschaft?
Unter dem Begriff Leihmutterschaft, versteht man die Inanspruchnahme der Fähigkeit einer anderen Frau, schwanger zu werden. Diese “leiht” ihre Gebärmutter für die Dauer einer Schwangerschaft, um einem Paar das keine Kinder bekommen kann, den Kinderwunsch zu erfüllen. Es gibt in der Reproduktionsmedizin zwei Arten von Leihmutterschaften:
- ein durch künstliche Befruchtung erzeugter Embryo wird einer Leihmutter implantiert, die diesen austrägt. Der Embryo besitzt das Erbgut des kinderlosen Paares, welches anschließend die Elternrolle übernimmt.
- Das Sperma des Mannes des kinderlosen Paares wird einer Leihmutter inseminiert, welche im Erfolgsfall schwanger wird. Das zukünftige Kind wird das genetische Erbgut der Leihmutter besitzen.
Problematisch bei einer Leihmutterschaft ist die rechtliche Situation im Falle von Uneinigkeit zwischen der Leihmutter und den “auftraggebenden” Eltern. Entscheidet sich die Leihmutter nach der Geburt das Kind nicht an das kinderlose Paar abzugeben, kommt es zum Sorgerechtsstreit.
Rechtliche Situation
In Deutschland ist die Leihmutterschaft seit 1991 durch das Embryonenschutzgesetz (ESchG) verboten. Der Grund dafür sind ethische, sittliche und moralische Aspekte.
verboten sind §1 ESchG die missbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken
Kommt es trotz des Verbots zu einer Leihmutterschaft so ist laut Gesetz, die Leihmutter auch als rechtliche Mutter des Kindes anzusehen. Auch Leihmutterschaftsverträge sind in diesem Falle nichtig.
§ 1591 BGB: “Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.”
In anderen Ländern sieht die rechtliche Situation dagegen anders aus. So sind Leihmutterschaften beispielsweise in Belgien, Griechenland, Spanien, Indien, Georgien, den Niederlanden, den Vereinigten Staaten und im Vereinigten Königreich erlaubt.
Durch die Existenz von Leihmutterschaften und die moderne Reproduktionsmedizin wurde außerdem der Grundsatz “Mater semper certa est, die Mutter ist immer sicher” ungültig.
