Samenspende
Was ist eine Samenspende?
Bei der Samenspende wird von einem Mann, gegen eine Aufwandsentschädigung, eine Spende seiner Samenzellen abgegeben und von einer Samenbank eingefroren und gelagert. Zweck der Samenspende ist die künstliche Befruchtung einer oder mehrerer weiblicher Eizellen, zu einem späteren Zeitpunkt.
Spendenzyklus
Samenspender spenden nicht einmalig, sondern in einem regelmäßigen Spendenzyklus. Dieser erstreckt sich meist über einen Zeitraum von einem Jahr und beinhaltet die mehrfach wiederholte Abgabe von Samenzellen sowie die Durchführung medizinischer Untersuchungen. Die Samenzellen können dabei entweder durch selbst herbeigeführte Stimulation als auch durch Gewebeentnahme aus dem Hoden, gewonnen werden.
Der Samenspender muss bei jeder Samenbank zunächst eine Probespende abgeben. Diese wird auf Qualität und Vitalität der Spermien untersucht. Erfüllt sie die von der Samenbank gestellten Anforderungen folgt eine Blutuntersuchung. Erfüllt das Ergebnis ebenfalls die Anforderungen der Samenbank, kann der Spender einen Vertrag mit der Samenbank abschließen. Dieser soll ihn auch vor späteren Unterhaltsforderungen durch die mit seinem Sperma gezeugten Kinder schützen wobei die rechtliche Situation in Deutschland nicht unproblematisch und teils nicht geklärt ist.
Nach Abschluss des Vertrags, muss der Samenspender meist im Abstand von zwei Wochen bei der Samenbank erscheinen und sich Gesundheitstests unterziehen. Außerdem stellen Samenbanken Fragen zu Erkrankungen, genetischen Vorbelastungen sowie zur Lebensweise des Samenspenders.
Verdienst
Der Spender erhält für die Samenspende nicht sofort die volle Aufwandsentschädigung, sondern erhält eine gestaffelte Vergütung. Durch dieses Zahlungsverfahren wird gewährleistet das der Samenspender bei zukünftigen Kontrolluntersuchungen wieder erscheint.
Pro Spende erhält der Samenspender eine Vergütung in Höhe von ca. 100€ - Den Großteil dieser Vergütung erhält der Spender allerdings erst nach einem halben Jahr, wenn die Kontrolluntersuchungen keine Infektionskrankheiten ergeben. Infiziert sich der Samenspender in dieser Zeit mit einer Krankheit oder pflegt einen ungesunden Lebensstil, gilt die Samenspende als unbrauchbar und die Restvergütung wird nicht ausgezahlt.
Rechtliche Situation
Samenbanken in Deutschland versuchen dem Samenspender eine höchstmögliche Anonymität zu gewährleisten. Sie sind jedoch verpflichtet seine persönlichen Daten zu speichern und aufzubewahren. Damit ist der Samenspender vor eventuellen Erbansprüchen durch den mit seiner Samenspende gezeugten Nachwuchs nicht geschützt. Das Bundesverfassungsgericht hat 1989 entschieden das jeder Mensch ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung hat. Inwiefern Verträge bezüglich Unterhaltsforderungen und Erbanspruch zwischen Samenspender, Samenbank, Wunscheltern und Kind Gültigkeit besitzen ist außerdem ungeklärt.
